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Hier finden Sie Unterlagen für die Verordnung, für den Antrag bei der Krankenkasse (beides nur relevant für Deutschland) und für die Wahl des passenden Geräts.

Anträge auf Kostenübernahme

Für jede Indikation, für die eine belastbare Studienlage vorliegt, gibt es ein eigenes Formular: Parkinson-Erkrankung, Schlaganfall, Motoneuron-Erkrankung, Multiple Sklerose und COPD. Sie müssen nichts zusammensetzen — Formular herunterladen, am Rechner ausfüllen oder ausdrucken, unterschreiben, abschicken. Die wissenschaftlichen Belege sind als Anlage enthalten, ein Hinweisblatt für die Praxis liegt bei.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf bei der Krankenkasse eingehen. Wer zuerst kauft und die Rechnung anschließend einreicht, hat auch bei bestehendem Anspruch in aller Regel keine Aussicht auf Erstattung.

Widerspruch gegen Ablehnung


Eine Ablehnung im ersten Anlauf ist häufig und nicht das Ende des Verfahrens. Ab Zugang des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit; der Widerspruch ist formlos und kostenfrei, ein Anwalt ist nicht nötig. Am häufigsten wird damit begründet, dass das Gerät nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht — genau dieses Argument trägt für sich genommen nicht, denn das Verzeichnis ist nach ständiger Rechtsprechung keine abschließende Liste.

Muster-Widerspruch

Welches Gerät passt? MEP-Normwerte zur Orientierung

Das EMST150 und das EMST75 lite unterscheiden sich im Trainingsbereich. Welches Gerät geeignet ist, hängt vom maximalen exspiratorischen Druck (MEP) ab — und der ist stark von Alter und Geschlecht abhängig. Ein Wert, der bei einem 30-Jährigen auf eine Schwäche hindeutet, kann bei einer 80-Jährigen im Normbereich liegen.
Die Übersicht stellt die Normwerte nach Alter und Geschlecht zusammen und zeigt, welches Gerät im jeweiligen Bereich sinnvoll ist. Sie ersetzt keine Messung: Der MEP wird in der Praxis oder Klinik bestimmt, die Auswahl trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Der MEP eignet sich zugleich als Verlaufsparameter — ein Anstieg unter Training ist der einfachste objektive Nachweis, dass die Therapie wirkt, und gehört deshalb in jede Verlaufsdokumentation und in einen etwaigen Widerspruch.